Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Neben den Leistungen der Pflegekasse gibt es bestimmte Leistungen, die unabhängig davon von der Krankenkasse übernommen werden können.

Dazu zählen:

  • Medikamentengabe
  • Verbandwechsel / Wundversorgung
  • An-/ Ausziehen von Kompr.-strümpfen / -hosen
  • Insulingaben
  • Injektionen
  • Bluthruckkontrollen
  • Katheterwechsel
  • Infusionstherapie
  • Anuspraeter- / Stomaversorgung
  • Klysma / Einlauf
  • etc.

Um diese Leistungen über die Krankenkasse beziehen zu können ist es notwendig, dass bestimmte krankheitsspezifische Voraussetzungen vorliegen. Diese werden durch eine Verordnung vom behandelnden Arzt bestätigt und die jeweilig zu erbringende Leistung darin festgehalten.

Die Verordnung wird dann von unserem Pflegedienst bei der Krankenkasse eingereicht und die Kosten für diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.